Durchführung des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren

Das Fernstraßenbundesamt (FBA) hat die "Spielregeln" zum Erörterungstermin veröffentlich und in der Woche nach Ostern die Einladungen versendet.

 

Informationen gibt es auf der Internetseite des FBA: https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P4/20230721_00035_BAB_59_Duisburg.html?nn=379036

 

In der letzten Woche der Osterferien wurden (mit weniger als 2 Wochen Vorlauf) die EInladungen zum Erörterungstrermin versendet. Das Verfahren scheint darauf angelegt zu sein, dass Bürger:innen nicht teilnehmen (können). 

Soll wir (in der Regel in der Woche tagsüber beschäftigte) Bürger:innen uns Dienstag um 7:30 Uhr anstellen, um aktuelle Informationen zum Verfahren zu bekommen; Mittwoch (07:30 Uhr anstellen) hören, was die Stadt Duisburg (und andere) vorgebracht haben (bis wann?), um ggf. unsere Eingabe zu ergänzen; Donnerstag (07:30 Uhr anstellen) die Tagesordnung zur Kenntnis nehmen und die eigenen Redebeiträge anmelden und dann (bis wann?) UND am Folgetag warten, ob und wann man aufgerufen wird; Freitagabend erfahren, ob man Montag (für den gleichen Ablauf) ebenfalls Urlaub nehmen muss?

Das hat mit Bürger:innenbeteiligung nichts zu tun und entspricht nicht unserem Demokratieverständnis.

 

Die Einwendung des Meidericher Bürgervereins und Erwiderung der Autobahngesellschaft gibt es HIER.