Forderungskatalog der Stadt Duisburg für den sechsstreifigen Ausbau der A 59 zwischen der AS DU-Duissern und der AS DU-Marxloh gemäß Ratsbeschluss vom 20.06.2022

  1. Mit dem Ausbau der A 59 werden Umweltbelastungen für alle Bewohner*innen anliegender Stadtteile unabhängig von ihrer sozialen Lage weitestgehend vermieden bzw. gegenüber der besonders belastenden Bestandssituation beseitigt.
  1. Das Projekt legt sowohl Prinzipien der Verkehrsorganisation als auch des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes vollumfänglich zu Grunde, so dass im Wirkbereich der A 59 ein sozial gerechter Zugang zu einem möglichst gesunden und attraktiven Lebensumfeld ermöglicht wird.
  1. Das Gesamtprojekt A 59 ist in mehrere Planfeststellungsabschnitte zu unterteilen, die sich an der Abschnittsbildung des BVWP orientieren. Das Planfeststellungsverfahren für den südlichen Abschnitt incl. der Berliner Brücke ist prioritär zu planen und zu bauen, um die technischen Restriktionen des Bestandsbauwerks zu berücksichtigen. Dabei sind erforderliche Provisorien zu errichten.
  1. Um der Bürgerschaft neben der vorhandenen Stadtbahnverbindung eine weitere Wahlmöglichkeit neben dem Auto zu eröffnen und damit die A 59 von lokalen Verkehren zu entlasten, sind alle Abschnitte so zu planen, dass eine Radschnellverbindung entlang oder über der A 59 geführt werden kann.
  1. Der Planungsprozess ist offen und jederzeit transparent gegenüber der Stadt Duisburg und der gesamten Bürgerschaft zu führen.
  1. Die Brückenbauwerke Großbrücke Meiderich (BW 33A) und Gartsträuch (BW 30A) werden durch ein Tunnelbauwerk ersetzt. Das Tunnelbauwerk ist von der Bürgermeister-Pütz-Straße bis zum Brückenbauwerk Hamborner Straße über die A 59 (Erschließung Zeus-Gelände) zu führen. Dabei sind die verkehrlichen Funktionen der heutigen Anschlussstellen DU-Ruhrort und DU-Meiderich beizubehalten. Die Tunneloberfläche ist technisch so auszuführen, dass sie Nutzungen wie z.B. Aufbauten für Spiel- und Sportflächen, Gastronomie, Marktplätze, Grünflächen und Grünvernetzungen sowie Fuß- und Radverbindungen zu tragen vermag.
  1. In der Ortslage Hamborn ist die A 59 vom Bereich südlich der Jägerstraße (ca. 30m) bis zur Überquerung der A 59 durch Hufstraße/Buschstraße/Steigerstraße mit einem Deckel zu versehen. Die Überdeckelung ist technisch so auszuführen, dass sie Nutzungen wie z.B. Aufbauten für eine Schulhoferweiterung, Freiflächenerweiterung des Kindergartens, Spiel- und Sportflächen, Grünflächen/Grünvernetzungen sowie Fuß- und Radverbindungen zu tragen vermag.
  1. Im Einzugsbereich technisch notwendiger Höhenunterschiede zwischen Stadtraum und Tunneloberfläche sind Wegebeziehungen und öffentlich nutzbare Flächen barrierefrei zu gestalten.
  1. Im Planungsprozess sind die fachplanerische Begleitung der notwendigen Eingriffe in das bundesweit bedeutsame Industriedenkmal Landschaftspark Duisburg-Nord und der Wiederherstellungsmaßnahmen durch die AdB sicherzustellen.
  1. Die kurzfristige und langfristige Verkehrsorganisation im Zusammenhang mit der A 59 erfolgt so, dass die stadträumliche Verträglichkeit zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleibt

 

Zum Download des Forderungskatalogs über die Seite der Stadt Duisburg: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1692548&type=do

 

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